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   BFH, 27.06.1995 - IX B 38/94   

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https://dejure.org/1995,15235
BFH, 27.06.1995 - IX B 38/94 (https://dejure.org/1995,15235)
BFH, Entscheidung vom 27.06.1995 - IX B 38/94 (https://dejure.org/1995,15235)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 1995 - IX B 38/94 (https://dejure.org/1995,15235)
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  • BFH, 27.11.1990 - VIII R 206/84

    Erforderlichkeit der Beiladung Dritter in Angelegenheiten einheitlicher

    Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX B 38/94
    Die materiell-rechtliche Beurteilung des Rechtsstreits ist für die Beiladung des Senats grundsätzlich unerheblich (z. B. Beschluß vom 5. Februar 1985 IX B 55/84, BFH/NV 1985, 40; BFH- Urteil vom 27. November 1990 VIII R 206/84, BFH/NV 1991, 692, m. w. N.).

    Die notwendige Beiladung kann ausnahmsweise unterbleiben, wenn entweder die Klage offensichtlich unzulässig oder der nicht klagende Mitberechtigte unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich betroffen ist (z. B. BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 692, m. w. N.).

  • BFH, 24.06.1966 - III 47/63

    Hypothekengewinnabgabe für Schuldnergewinne aus der Umstellung von

    Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX B 38/94
    Die Klägerin macht u. a. geltend, nach der Rechtsprechung der Steuergerichte sei eine Beiladung unzulässig, wenn -- wie im Streitfall -- die streitbefangenen Steuerverwaltungsakte nichtig seien (z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 24. Juni 1966 III 47/63, BFHE 86, 394, BStBl III 1966, 520).

    Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung (z. B. Urteil in BFHE 86, 394, BStBl III 1966, 520) steht dem nicht entgegen; aus ihr ergibt sich nur, daß die fehlende Zustellung eines Bescheides an alle Betroffenen nicht durch deren Beiladung nach § 60 Abs. 3 FGO geheilt werden kann.

  • BFH, 29.09.1981 - VIII R 90/79

    Vermietung - Verpachtung - Einheitliche Feststellung - Gesonderte Feststellung -

    Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX B 38/94
    Steht eine solche Frage im Streit, kann auch die Beiladung eines ggf. nicht klagebefugten Dritten notwendig werden (vgl. BFH-Urteil vom 29. September 1981 VIII R 90/79, BFHE 134, 505, BStBl II 1982, 216).
  • BFH, 23.08.1993 - IX R 29/89

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis für die Revision

    Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX B 38/94
    Hat das FA gegenüber mehreren Mitberechtigten einen einheitlichen Feststellungsbescheid zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erlassen, so sind nach § 48 Abs. 2 FGO alle Betroffenen klagebefugt -- wenn sie nicht Klage erhoben haben -- und nach § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen (z. B. Beschluß des Senats vom 2. September 1993 IX B 34/93, BFH/NV 1994, 114).
  • BFH, 05.02.1985 - IX B 55/84

    Überprüfung einer notwendigen Beiladung nach § 60 Abs. 3 FGO i einem

    Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX B 38/94
    Die materiell-rechtliche Beurteilung des Rechtsstreits ist für die Beiladung des Senats grundsätzlich unerheblich (z. B. Beschluß vom 5. Februar 1985 IX B 55/84, BFH/NV 1985, 40; BFH- Urteil vom 27. November 1990 VIII R 206/84, BFH/NV 1991, 692, m. w. N.).
  • BFH, 02.09.1993 - IX B 34/93

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX B 38/94
    Hat das FA gegenüber mehreren Mitberechtigten einen einheitlichen Feststellungsbescheid zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erlassen, so sind nach § 48 Abs. 2 FGO alle Betroffenen klagebefugt -- wenn sie nicht Klage erhoben haben -- und nach § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen (z. B. Beschluß des Senats vom 2. September 1993 IX B 34/93, BFH/NV 1994, 114).
  • BFH, 29.01.1985 - IX B 106/84

    Vorliegen eines Anodnungsgrundes im Fall der Erstattung von einbehaltenen,

    Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX B 38/94
    Die materiell-rechtliche Beurteilung des Rechtsstreits ist für die Beiladung des Senats grundsätzlich unerheblich (z. B. Beschluß vom 5. Februar 1985 IX B 55/84, BFH/NV 1985, 40; BFH- Urteil vom 27. November 1990 VIII R 206/84, BFH/NV 1991, 692, m. w. N.).
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